1. Allgemeines
1.1. hpc DUAL Österreich GmbH (nachfolgend kurz hpc DUAL genannt) erbringt die unter Punkt 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz AGB-hpc DUAL genannt) angeführten Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung der AGB-hpc DUAL. Die AGB-hcp DUAL liegen daher allen vom Auftraggeber (nachfolgend kurz AG genannt) künftig zu erteilenden Aufträgen an hpc DUAL zugrunde.
1.2. Änderungen der AGB-hpc DUAL werden dem AG unter Bekanntgabe des Zeitpunktes, zu dem die Änderungen eintreten, in elektronischer Form mitgeteilt und gelten ohne weitere Bestätigung des AG bis zur längstens binnen einer Woche nach Einlangen der geänderten AGB-hpc DUAL abzugebenden Erklärung, auf Basis der geänderten AGB- hpc DUAL keine Aufträge mehr erteilen zu wollen.
1.3. Die AGB-hpc DUAL bestehen neben diesem allgemeinen Teil auch aus den einen integrierenden Bestandteil der AGB-hpc DUAL darstellenden Beilagen, aus denen sich nähere Details des Auftrages (insbesondere Preise, Formulare, technische Spezifikationen) ergeben.
1.4. Die AGB-hpc DUAL einschließlich ihrer Beilagen regeln die aus der Erteilung des Auftrages resultierenden vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen hpc DUAL und dem AG vollständig. Eine Abweichung hievon ist im Interesse einer vollständigen Überbindung der von hpc DUAL eingegangenen Verpflichtungen an Subdienstleister aufgrund der Natur der von hpc DUAL zu erbringenden Leistungen (Vielzahl von Aufträgen einer Vielzahl von AG) nicht möglich. Mündliche und von den AGB-hpc DUAL abweichende Vereinbarungen bestehen nicht. Der AG kann sich auf solche nur berufen, wenn sie von hpc DUAL für den Einzelfall schriftlich ausdrücklich bestätigt werden.
1.5. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG ist ausdrücklich ausgeschlossen; allfällige dennoch entgegenstehende und abweichende Bedingungen des Kunden erlangen nur Gültigkeit, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich von hpc DUAL zugestimmt wird.
1.6. Sollten Teile der AGB-hpc DUAL rechtsunwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle rechtsunwirksamer Teile der AGB-hpc DUAL sollen jene für hpc DUAL günstigsten rechtswirksamen Bestimmungen treten, die den unwirksamen Bestimmungen in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Ergebnis am nächsten kommen.
2. Leistungen der hpc DUAL
2.1. Die duale Zustellung (integrierte Logistikdienstleistung) von hpc DUAL umfasst folgende Teilleistungen:
2.1.1. Die Einrichtung einer elektronischen Anmeldestelle in das System.
2.1.2. Die Bestätigung des Empfanges des Auftrages (Punkt 4.1. und 4.2.).
2.1.3. Die drucklogistische und abgabenlogistische Sortierung und Weiterleitung zum Druck.
2.1.4. Die Herstellung der hard copy der zu übermittelnden Sendung (adressierter Ausdruck einschließlich Kuvertierung).
2.1.5. Die Übermittlung an einen Zustelldienst
2.2. Die duale Zustellung von hpc DUAL umfaßt nicht eine Prüfung der Sendung auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Vollständigkeit. Der AG hält hpc DUAL diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.
2.3. Die äußere Gestaltung der Sendung erfolgt gemäß den Vorgaben des AG. Die duale Zustellung von hpc DUAL umfasst nicht eine Prüfung der äußeren Gestaltung der Sendung auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Vollständigkeit. Der AG hält hpc DUAL diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.
2.4. Falls die Verwendung von Kuverts mit speziellem Aufdruck und die Verwendung spezieller Drucksorten vereinbart wurde, nimmt der AG zustimmend zur Kenntnis, dass hpc DUAL ersatzweise neutrale Kuverts verwenden darf, wenn durch die Zusammenführung von Sendungen eine andere Kuvertgröße als die vereinbarte Standardgröße zum Einsatz kommt, und ersatzweise neutrale Kuverts und neutrale Drucksorten verwenden darf, falls aufgrund der Nicht-Abholung von elektronisch hinterlegten Sendungen Kleinstmengen gedruckt werden oder Kuverts mit speziellem Aufdruck oder spezielle Drucksorten nicht verfügbar. hpc DUAL in diesem Fall umgehend die Herstellung neuer bedruckter Kuverts und/oder neuer spezieller Drucksorten veranlassen.
2.5. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm selbst zur Versendung hergestellten Sendungen entsprechend gestaltet werden. Treten bei hpc DUAL Aufwände dafür auf, fehlerhaft gestaltete und freigemachte Sendungen zu korrigieren (etwa dadurch, dass Freimachungsvermerke der Österreichischen Post AG auf den Sendungen aufgebracht sind, obwohl die Sendungen nicht mit der Österreichischen Post AG zugestellt werden), so sind diese Aufwände hpc DUAL im Zuge der Verrechnung gemäß Punkt 6.3 zu ersetzen.
2.6. Der AG nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass hpc DUAL die duale Zustellung nicht vollständig selbst erbringt, sondern zur Erbringung der dualen Zustellung weitere Dienstleister nach eigener Wahl heranzieht und an diese Aufträge bzw. Teile hieraus auf Grundlage der AGB-hpc DUAL und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen weitergibt.
2.7. Für Sendungen nach Deutschland ist mit dem „Zustellungsreformgesetz – ZustRG“ vom 25.06.2001 (BGBl. I S. 1206) klargestellt, dass unter „Post“ jeder nach §33 Abs.1 PostG beliehene Unternehmer zu verstehen ist. Auf Grund dieser Legaldefinition beauftragt hpc DUAL Lizenznehmer, die sich nicht von der Verpflichtung haben befreien lassen, mit der Ausführung einer förmlichen Zustellung. Der zur förmlichen Zustellung in Deutschland verpflichtete Lizenznehmer ist für die öffentliche Beurkundung mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet. Er haftet für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung entstehen nach den Vorschriften über die Schadenersatzpflicht eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn für seine Bediensteten im hoheitlichen Bereich (nach § 35 PostG).
2.8. In anderen Europäischen Staaten die dem Europäischen Zustellübereinkommen beigetreten sind, wählt hpc DUAL zwischen dem Universaldienstleister oder anderen Lizenznehmern die zu einer förmlichen Zustellung berechtigt sind.
3. Sendungen
3.1. hpc DUAL wird im Rahmen der dualen Zustellung nur jene Sendungen übernehmen, die einer Behandlung im Sinne des Punktes 2. zugänglich sind, insbesondere also elektronisch sortiert und im elektronischen Wege zum Ausdruck und zur Zustellung verteilt werden können.
3.2. Die duale Zustellung umfasst daher insbesondere nicht die Versendung von Waren, Geld oder Geldeswert, Wertbriefen, Postkarten, Dokumenten in Blindenschrift und Beigaben/Beilagen aller Art, die nicht im Zuge der elektronischen integrierten Logistikleistung durch hpc DUAL herstellbar sind (z.B. Plastikkarten aller Art).
3.3. Der AG darf daher nur solche Sendungen in das System anmelden, die sich zur Beförderung und Bearbeitung im Rahmen der dualen Zustellung der hpc DUAL eignen.
4. Auftrag, Annahme und Verarbeitung
4.1. Der AG erteilt den Auftrag, eine Sendung im Rahmen der dualen Zustellung zu bearbeiten, indem er sie an die Anmeldestelle des Systems (Punkt 2.1.1.) sendet. Dabei hat der AG bekanntzugeben, in welcher Form die Zustellung erfolgen soll. Die Übernahme der Sendungen wird vom System rückbestätigt.
4.2. Die Empfangsbestätigung (Punkt 4.1.) gilt als Auftragsbestätigung und Auftragsannahme, wenn hpc DUAL nicht binnen 24 Stunden nach Eingang des Auftrages dessen Annahme ablehnt, wozu hpc DUAL ohne Angabe von Gründen berechtigt ist.
4.3. Ergibt sich im Zuge der Auftragsdurchführung, daß sich die Sendung nicht zur Bearbeitung im Rahmen der integrierten Logistikdienstleistung hpc DUAL eignet, teilt hpc DUAL dies dem AG binnen 24 Stunden ab Feststellung der Nichteignung mit.
4.4. Der AG ist berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Zustellung/Verständigung von der Hinterlegung zu stoppen. Er ist für diesen Fall verpflichtet, die gesamten Druckkosten sowie 50 % der vereinbarten Zustellkosten zu tragen.
4.5. hpc DUAL garantiert die Verarbeitung von mindestens 95% aller übermittelten Sendungen binnen 48 Stunden ab Anlieferung (ausgenommen Samstag, Sonn- und Feiertag).
4.6. Großaufträge (aktionsbezogene Zustellmenge von mehr als 50.000 Sendungen) sind mindestens 14 Tage vor Übersendung per Email an die Anmeldestelle produktion@hpcdual.at zu avisieren, um eine Vorbereitung des Systems auf die Zustellmenge (Druckkapazität, Zusteller, Formulare und Rückscheine) zu ermöglichen.
5. Zustellungen
5.1. Soweit hpc DUAL – insbesondere im Rahmen der Zustellung – behördliche Aufgaben wahrnimmt, tritt hpc DUAL im Namen des AG auf und ist an dessen Weisungen gebunden. hpc DUAL trifft in diesem Zusammenhang keine selbständigen Entscheidungen, befolgt ausschließlich den Auftrag des AG und handelt hinsichtlich der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Zustellung für den AG, dessen Dokument zugestellt werden soll.
5.2. Die hpc DUAL beauftragt für die postalische Zustellung der Sendungen im Inland die österreichische Post und für postalische Zustellungen im Ausland die deutsche Post (DHL Global Mail). hpc DUAL kann somit für falsche, verspätete oder beschädigte Sendungen keinerlei Haftung übernehmen. Es gelten die jeweiligen AGB in ihrer aktuellen Fassung:
https://www.post.at/downloads/AGB_Brief_National_ab_1.3.2015.pdf?1455536502
https://www.deutschepost.de/de/a/agb.html
Orte für Postaufgabe sind wie folgt:
Wien: 1170, 1210
Niederösterreich: 2331 Vösendorf
Salzburg: 5102 Antering
Vorarlberg: 6900 Bregenz
6. Entgelt
6.1. Das Entgelt für die duale Zustellung, sowie Druck- und Lettershopleistungen werden auf den konkreten Auftrag bezogen vereinbart. Preisreduktionen, Skonti, Rabatte o.ä. werden ausschließlich bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt.
6.2. Das gemäß Punkt 6.1. vereinbarte Entgelt ist bei Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung ist hpc DUAL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu begehren. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der AG darüber hinaus verpflichtet, die Interventionsgebühren zu ersetzen.
6.3. Die Verrechnung erfolgt monatlich. hpc DUAL wird neben der Rechnung die Aufstellung der erbrachten integrierten Logistikdienstleistungen bzw. Teilen hiervon übermitteln. Die Zahlung erfolgt im Wege des Einzugsverfahrens/Lastschriftverfahrens.
6.4. Der AG erteilt hpc DUAL das Recht, an ihn gerichtete Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
6.5. Die variablen Kosten je Sendung sind nach der Anzahl der Sendungen pro Jahr gestaffelt. Für die monatliche Verrechnung der variablen Kosten wird die voraussichtliche Anzahl der Sendungen pro Jahr herangezogen. Am Ende jedes Jahres (Stichtag 31.12., im 1. Jahr anteilig) wird die Zahl der tatsächlich versendeten Sendungen und daraus die Rabattstufe für das Gesamtjahr ermittelt und eine entsprechende Gutschrift oder Lastschrift erstellt.
6.6. Nutzungsentgelte, sowie Entgelte für Wartung und Support werden an den Verbraucherpreisindex 2000 jährlich per 1.1. des Jahres angepasst. Endpunkt der Wertsicherung ist die jeweils für Oktober verlautbarte Indexziffer.
7. Kündigung
7.1. Verträge können aus wichtigen Gründen von jedem Vertragspartner auch ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn ein Zuhalten am Vertrag für einen Vertragspartner unzumutbar ist. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn
7.2. der jeweils andere Vertragspartner wesentliche materielle Bestimmungen dieses Vertrages verletzt und trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung den vereinbarungswidrigen Zustand bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht beseitigt, oder wenn
7.3. sich die rechtlichen Rahmenbedingungen dergestalt andern (z.B. für elektronische Zustellung), dass die im Vertrag vereinbarten Leistungen nicht zu zumutbaren Bedingungen erbracht werden können, oder wenn 7.1.4 über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
8. Haftung
8.1. hpc DUAL haftet dem AG – aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung – grundsätzlich nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, wenn diese Mängel und Verzögerungen innerhalb von zehn Tagen nach Auftragserteilung – bei sonstigem Anspruchsverlust – schriftlich gerügt werden. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist vom AG zu beweisen.
9. Briefgeheimnis, Datenschutz, Geheimhaltung
9.1. hpc DUAL und der AG verpflichten sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Briefgeheimnisses sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
9.2. hpc DUAL und der AG werden über bekannt gewordene Interna des Vertragspartners absolutes Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Kooperation.
9.3. hpc DUAL wird insbesondere auch die sich aus den vorstehenden Punkten 8.1. und 8.2. ergebenden Verpflichtungen an die von ihr herangezogenen Dienstleister überbinden und die Einhaltung der Verpflichtungen durch diese entsprechend überwachen.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Alle Vereinbarungen über die duale Zustellung der hpc DUAL unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Gerichtsstand ist nach Wahl von hpc DUAL Wien, oder der allgemeine Gerichtsstand des AN.
10.2. Ansprechpartner des AG ist in allen Belangen hpc DUAL. hpc DUAL wird den Kontakt zu den von ihr herangezogenen Subdienstleistern wahrnehmen.
10.3. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des AG gegen das Entgelt ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des AG steht und gerichtlich festgelegt oder von hpc DUAL anerkannt worden ist.
10.4. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen hpc DUAL ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von hpc DUAL zulässig.
10.5. Der AG erteilt hpc DUAL die Erlaubnis, den AG als Referenzkunden zu nennen.
10.6. Änderungen und Ergänzungen der AGB-hpc DUAL, sonstige Vereinbarungen über die duale Zustellung hpc DUAL und deren Abänderung bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, vom Erfordernis der Schriftform abgehen zu wollen.